Allgemeine Geschäftsbedingungen der Maklerfirma Homann Immobilien
§1 Provisionsanspruch
1.1 Mit den Angeboten auf der Internetseite der Maklerfirma Homann Immobilien nachfolgend „Makler“ genannt - wird das Objekt und zugleich die Dienstleistung des Maklers angeboten, die in der Vermittlung/dem Nachweis von Gelegenheiten zum Vertragsabschluss über dieses Objekt besteht. Der Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund des Nachweises bzw. der Vermittlung ein Vertrag bezüglich des vom Makler benannten Objektes zustande gekommen ist.
Der Provisionssatz ist abhängig von der speziellen Art des Rechtsgeschäfts und als Basissatz zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer (zurzeit 19%) zu verstehen:
a) bei Kaufverträgen oder wirtschaftlich ähnlichen Geschäften 6 % des Kaufpreises
b) bei Vermietung von Wohnungen 2 Monatskaltmieten.
c) bei Vermittlung von Haus- und Grundbesitz 6 % des Kaufpreises
d) bei Vermietung von Gewerberäume (Ladenflächen, Hallen usw.) 3 Monatsmieten
1.2 Die vorstehenden Provisionssätze sind mangels abweichender Vereinbarung vom Kunden an den Makler zu zahlen. Sie gelten, soweit in dem jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich eine andere Provision ausgewiesen ist.
1.3 Provisionen bleiben auch dann verdient, wenn der Vertrag rückabgewickelt wird.
1.4 Für Grunderwerbssteuer und Notarkosten haftet der Makler nicht.
1.5 Die Provisionspflicht besteht auch dann, wenn das vermittelte Geschäft über Tochtergesellschaften oder Untergesellschaften der Angebotsempfänger abgewickelt wird.
§2 Fälligkeit der Provision
2.1 Die angegebene Provision ist verdient und fällig mit Abschluß des Hauptvertrages.
2.2 Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn aus wirtschaftlichen, rechtlichen oder sonstigen Erwägungen neben dem angebotenen Vertrag oder statt eines solchen ein anderer zustande kommt (z.B. Abschluss eines Kauf- oder Pachtvertrages, Abschluss eines Lizenz- oder Kooperationsvertrages anstelle eines Mietvertrages).
2.3 Bei Zahlungsverzug der Provision oder eines Aufwendungsersatzes sind vom Kunden Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz, bei Unternehmer 8 %.
§3 Doppeltätigkeit
Der Makler darf auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig werden.
§4 Weitergabeverbot
4.1 Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausschließlich für den Kunden bestimmt. Dem Kunden ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und -informationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich eingeholt werden muss, an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.
4.2 Der Kunde ist berechtigt, dem Makler gegenüber nachzuweisen, dass sein Schaden geringer als die zwischen dem Makler und dem Kunden vereinbarte Provision oder gar nicht entstanden ist.
§5 Kenntnis von Angeboten
Ist dem Kunden ein Angebot bereits bekannt, hat er dies unverzüglich, spätestens aber innerhalb 7 Tage nach Erhalt, schriftlich unter Angabe der Quelle anzuzeigen. Das Unterlassen der Anzeige stellt ein Anerkenntnis dar, erstmals durch Information des Maklers von dem Angebot Kenntnis erlangt zu haben. Verstöße gegen diese Verpflichtung begründen einen Schadensersatzanspruch des Maklers.
§6 Informationspflicht
Der Kunde ist verpflichtet, den Makler unverzüglich schriftlich zu informieren, falls er eine vermittelte und/oder nachgewiesene Gelegenheit zum Vertragsabschluss nicht wahrnehmen möchte.
§7 Abschluss des Hauptvertrages
Der Kunde ist verpflichtet, den Makler unverzüglich schriftlich über den Abschluss eines Hauptvertrages zu informieren und eine Kopie des Vertrages zu übersenden.
§8 Haftung / Haftungsausschluss
8.1 Der Makler haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Makler ausschließlich wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
8.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
8.3 Die im Exposé gemachten Angaben beruhen auf Informationen des Eigentümers oder seiner Vertreter. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann daher keine Haftung übernommen werden. Irrtümer und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
§9 Schriftformerfordernis und Vertragsänderung
9.1 Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen Geschäftsbedingungen sind schriftlich zu vereinbaren.
9.2 Der Maklervertrag kann auch mündlich geschlossen werden. Die Kündigung des Maklervertrages bedarf der Schriftform unabhängig davon, in welcher Form der Vertrag ursprünglich geschlossen wurde.
§10 Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.
§11 Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen der Parteien ist, soweit zulässig, ausschließlich in Cottbus.
Schlusswort:
Alle Angaben, in unseren Immobilienangeboten, beruhen auf Mitteilungen des Verkäufers bzw. Dritter. Der Makler übernimmt keine Gewähr.